Allgemeine

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Verkäufer und dessen Kunden. Die Geschäfts­bedin­gungen sind auch für Folge­ge­schäfte verbindlich. Ände­rungen und Neben­abreden bedürfen der Schrift­form. Die Geschäfts­leitung behält sich die Genehmi­gung des jeweiligen Auf­trages vor. Der Geschäfts­ab­schluss ist für den Ver­käufer erst nach Zusen­dung einer Auftrags­be­stätigung ver­bindlich.

Erfüllungsort und Gefahrtragung

Werden die Waren an den Käufer an einen anderen Ort als den Erfüllungs­ort versendet, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Ver­käufer die Ware der zur Versen­dung bestimmten Person oder Anstalt ausge­liefert hat.

Lieferfrist

Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung für den Verkäufer eine Nach­liefe­rungs­frist in der Dauer von 4 Wochen in Lauf gesetzt. Vor Ablauf dieser Nach­liefe­rungs­frist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nach Ablauf der vorgenannten Frist unter Setzung einer weiteren Nachfrist von 2 Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Tritt den Verkäufer an der verspäteten Lieferung kein Verschulden, so sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Teil­liefe­rungen sind möglich. Bei Aufträgen, die mehrere Ein­heiten um­fassen. ist der Auf­trag­nehmer berechtigt, nach Liefe­rung jeder einzelnen Ein­heit oder Leis­tung Rech­nung zu legen.

Gewährleistung

Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die gelie­ferten Waren die aus­drück­lich verein­barten oder gewöhn­lich voraus­ge­setzten Eigen­schaften haben. Für mangel­hafte Liefe­rungen oder Leis­tungen beschränkt sich die Gewähr­leis­tungs­pflicht nach Wahl des Ver­käufers auf Ver­besse­rung. Preis­minde­rung oder Ersatz­liefe­rung. Jede Gewähr­leis­tungs­plicht erlischt, wenn ohne Genehmi­gung des Ver­käufers an den gelie­ferten Waren Nach­besse­rungs- oder sonstige Arbeiten von Dritten ausge­führt wurden.

Haftungsbeschränkungen

Liegt auf Seiten des Verkäufers nur leichte Fahr­lässig­keit vor, sind Schaden­er­satz­an­sprüche des Käufers ausge­schlossen. Der Ver­käufer leistet nur Schaden­ersatz bis zur Höhe des Wertes der gelie­ferten Ware. Für Pro­duk­tions­ausfälle und Auf­wen­dungen zur Ver­mei­dung der­selben, die durch Funk­tions­stö­rungen Mängel und dgl. der gegen­ständ­lichen Waren­lieferung verursacht werden, wird vom Ver­käufer kein Ersatz geleistet.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur rest­losen Bezah­lung (einschl. Zinsen und Kosten) unbe­schränkt Eigen­tum des Ver­käufers. Der Auftrag­geber hat für diese Zeit für die ord­nungs­gemäße Instand­haltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfän­dungen oder Siche­rungs­über­eig­nungen vor rest­loser Bezah­lung gelten als ausge­schlossen. Kommt der Auftrag­geber seinen Verpflich­tungen aus dem Vertrag nicht ord­nungs­gemäß nach, so ist der Auftrag­nehmer jeder­zeit berechtigt, sein Eigen­tum auf Kosten des Auftrag­gebers zurück­zuholen, und der Auftrag­geber ist zur Heraus­gabe ver­pflichtet. Von dritter Seite vorge­nommene Pfän­dungen sind dem Ver­käufer unver­züglich anzuzeigen.

Aufrechnung

Die Aufrechnung des Käufers mit von ihm geltend gemachten Gegen­forderungen ist ausgeschlossen.

Zession

In Einkaufsbedingungen unserer Kunden ausge­sprochene Zessions­verbote gelten als nicht geschrieben.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichts­stand ist Vöcklabruck. Auf das Produk­thaft­pflicht Gesetz gestützte Ansprüche werden, soweit es sich um Sach­schaden oder Vermögens­schäden handelt, von der Ersatz­pflicht ausge­schlossen. Dies gilt jedoch nur soweit, als die Sach­schäden nicht ein Verbraucher erleidet. Der Käufer über­nimmt die Verpflich­tung aller Personen, denen er eine Gebrauchs­nahme des Produktes ermög­licht oder an die er das Produkt weiter­ver­kauft, voll­ständig über die ihm aus­ge­folgten und ihm zur Kenntnis gebrachten Bedie­nungs­anleitungen. Sicher­heits­vor­schriften und War­nungen vor Betriebs­gefahren zu infor­mieren und eine solche Ver­pflich­tung an Käufer zu über­binden. Bei verlie­henen Geräten ist der Kunde ver­pflichtet, die beige­gebenen Gebrauchs­anwei­sungen genau zu studieren, um zu vermeiden, dass durch die Verwen­dung des Gerätes Schäden entstehen. Für Schäden, die durch die Verwen­dung eines Leih­gerätes ent­stehen, wird durch keinerlei Haftung übernommen.

Anlagengenehmigungen

Der Käufer hat allfällig notwendige Genehmi­gungen für den Betrieb der Anlage selbst zu bean­tragen. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewähr­leistung dafür, dass derartige Genehmigungen erteilt werden.