Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Verkäufer und dessen Kunden. Die Geschäftsbedingungen sind auch für Folgegeschäfte verbindlich. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsleitung behält sich die Genehmigung des jeweiligen Auftrages vor. Der Geschäftsabschluss ist für den Verkäufer erst nach Zusendung einer Auftragsbestätigung verbindlich.
Werden die Waren an den Käufer an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware der zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung für den Verkäufer eine Nachlieferungsfrist in der Dauer von 4 Wochen in Lauf gesetzt. Vor Ablauf dieser Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nach Ablauf der vorgenannten Frist unter Setzung einer weiteren Nachfrist von 2 Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Tritt den Verkäufer an der verspäteten Lieferung kein Verschulden, so sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Teillieferungen sind möglich. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen. ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren die ausdrücklich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben. Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich die Gewährleistungspflicht nach Wahl des Verkäufers auf Verbesserung. Preisminderung oder Ersatzlieferung. Jede Gewährleistungsplicht erlischt, wenn ohne Genehmigung des Verkäufers an den gelieferten Waren Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden.
Liegt auf Seiten des Verkäufers nur leichte Fahrlässigkeit vor, sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Der Verkäufer leistet nur Schadenersatz bis zur Höhe des Wertes der gelieferten Ware. Für Produktionsausfälle und Aufwendungen zur Vermeidung derselben, die durch Funktionsstörungen Mängel und dgl. der gegenständlichen Warenlieferung verursacht werden, wird vom Verkäufer kein Ersatz geleistet.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung (einschl. Zinsen und Kosten) unbeschränkt Eigentum des Verkäufers. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, und der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
Die Aufrechnung des Käufers mit von ihm geltend gemachten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
In Einkaufsbedingungen unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote gelten als nicht geschrieben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vöcklabruck. Auf das Produkthaftpflicht Gesetz gestützte Ansprüche werden, soweit es sich um Sachschaden oder Vermögensschäden handelt, von der Ersatzpflicht ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nur soweit, als die Sachschäden nicht ein Verbraucher erleidet. Der Käufer übernimmt die Verpflichtung aller Personen, denen er eine Gebrauchsnahme des Produktes ermöglicht oder an die er das Produkt weiterverkauft, vollständig über die ihm ausgefolgten und ihm zur Kenntnis gebrachten Bedienungsanleitungen. Sicherheitsvorschriften und Warnungen vor Betriebsgefahren zu informieren und eine solche Verpflichtung an Käufer zu überbinden. Bei verliehenen Geräten ist der Kunde verpflichtet, die beigegebenen Gebrauchsanweisungen genau zu studieren, um zu vermeiden, dass durch die Verwendung des Gerätes Schäden entstehen. Für Schäden, die durch die Verwendung eines Leihgerätes entstehen, wird durch keinerlei Haftung übernommen.
Der Käufer hat allfällig notwendige Genehmigungen für den Betrieb der Anlage selbst zu beantragen. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass derartige Genehmigungen erteilt werden.